Schiedsstelle_ was ist das und wofür?
Zunehmend werden Streitigkeiten - auch in Bagatellsachen - ohne vorhergehenden Versuch einer Streitschlichtung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses langen Weges trotz des im wahrsten Sinne des Wortes "erstrittenen" Urteils vor einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar möglicherweise zu seinen Gunsten entschieden worden, die menschliche Beziehung mit dem anderen Beteiligten oftmals aber für immer zerstört.
Leider stellt sich oft erst hinterher die Frage, ob Gesprächsbereitschaft und gegenseitiges Entgegenkommen nicht für beide Seiten die bessere Lösung gewesen wären, da die Beteiligten häufig als Nachbarn, Geschäftspartner oder sonst im täglichen Leben weiterhin miteinander auskommen müssen.
Die Schiedsstellen bieten Streitschlichtungen, um Streitigkeiten des täglichen Lebens auf schnellere und kostengünstige Weise zu beenden. Geeignet sind hierfür beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Mietsachen, „kleine“ Strafsachen wie Hausfriedensbruch und Beleidigung.
Dafür halten die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein nach dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThürSchStG) eine gemeinsame Schiedsstellen vor.
Die Schiedsstelle kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (zum Beispiel im Rahmen von Nachbar- und Mietrechtsstreitigkeiten), die Zahlungen oder die Leistung anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben, angerufen werden. Im Gegensatz zum Schlichtungsverfahren in Strafsachen bei sogenannten Privatklagedelikten ist die Anrufung der Schiedsstelle in bürgerlichen Streitigkeiten nicht vorgeschrieben, sondern geschieht freiwillig.
Die Schiedsstelle kann jedoch nicht in allen Fällen tätig werden:
Bei Familien- und Arbeitsrechtsstreitigkeiten und bei Rechtsstreitigkeiten, an denen der Staat beteiligt ist, ist die Schiedsstelle nicht zuständig. In anderen, sachlich oder rechtlich besonders schwierigen Fällen, kann die Schiedsstelle es ablehnen, tätig zu werden.
Die Schiedsstelle ist außerdem im Bereich einiger "kleiner" Strafsachen zuständig. Die Strafverfolgung ist zwar grundsätzlich Sache des Staates, aber in manchen persönlichen Angelegenheiten und Streitigkeiten im engeren Lebensbereich - den so genannten Privatklagesachen - müssen Sie, bevor Sie sich an ein Gericht wenden können, unter Umständen zuerst die Schiedsstelle einschalten.
Solche Privatklagesachen sind unter anderem:
♦ Hausfriedensbruch
♦ Beleidigung
♦ Körperverletzung
♦ Bedrohung und
♦ Sachbeschädigung.
Mehr Informationen finden Sie auch bei der Landesvereinigung Thüringen des Bundes DeutscherSchiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.