Wetteraussichten
Klicken Sie hier, um die Inhalte von "api.wetteronline.de" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "api.wetteronline.de"
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Themar im Teilbereich 3.1 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in vier Teilbereichen beschlossen. Am 18.12.2023 wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan zunächst nur im Teilbereich 3.1 „Gnadenhof“ zu ändern, da für die weiteren Änderungsbereiche zeitaufwändige Vorplanungen erforderlich sind. In der Sitzung vom 21.05.2024 wurde der überarbeitete Planentwurf gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dadurch soll der Fortbestand des Gnadenhofes, der kurzfristig umgesiedelt werden muss, gesichert und unterstützt werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Vorentwurf; Stand 21.05.2024). Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft „Feldstein“, Bauamt, Markt 1, 98660 Themar
während der Dienstzeiten: Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet unter https://www.verwaltungsgemeinschaft-feldstein.de/bekanntmachungen zur Einsicht bereitgestellt. Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch an übermittelt werden, können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Veröffentlichungsvermerk Amtsblatt: Bekanntmachung im Amtsblatt VG Feldstein Nr. 06 vom 28.06.2024 Seite 6
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Sondergebiet Gnadenhof“ der Stadt Themar gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat Themar hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Gnadenhof“ im Osten von Themar beschlossen. In der Sitzung vom 21.05.2024 wurde der überarbeitete Planentwurf gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dadurch soll der Fortbestand des Gnadenhofes, der kurzfristig umgesiedelt werden muss, gesichert und unterstützt werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Vorentwurf; Stand 21.05.2024). Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft „Feldstein“, Bauamt, Markt 1, 98660 Themar
während der Dienstzeiten: Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet unter https://www.verwaltungsgemeinschaft-feldstein.de/bekanntmachungen zur Einsicht bereitgestellt.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch an übermittelt werden, können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Vorhaben- u. Erschließungsplan
Veröffentlichungsvermerk Amtsblatt: Bekanntmachung im Amtsblatt VG Feldstein Nr. 06 vom 28.06.2024 Seite 5 u. 6
Veröffentlichung des Entwurfs des qualifizierten Bebauungsplans „Am Schorn“ der Gemeinde Beinerstadt im Internet nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Beinerstadt hat am 15.02.2024 mit Beschluss-Nr. 145-22/24 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Veröffentlichung des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Schorn“ der Gemeinde Beinerstadt im Internet, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründungmit dazugehörigen Grünordnungsplan (Stand vom 17.01.2024) und dem Umweltbericht, gebilligt und die Veröffentlichung im Internet beschlossen.
Der Entwurf zur Veröffentlichung des qualifizierten Bebaungsplanes „Am Schorn“ der Gemeinde Beinerstadt im Internet, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung mit dazugehörigen Grünordnungsplan (Fassung mit Stand vom 17.01.2024) und dem Umweltbericht, der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 08.04.2024 bis einschließlich 08.05.2024
zur Einsicht bereitgestellt.
Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch an übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können,
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
4. dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen (qualifizierter Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung mit dazugehörigen Grünordnungsplan (Fassung mit Stand vom 17.01.2024) und dem Umweltbericht im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Feldstein“ Markt 1, 98660 Themar zu den allgemeinen Öffnungszeiten erfolgt.
Veröffentlichungsvermerk Amtsblatt: Bekanntmachung im Amtsblatt VG Feldstein Nr. 3 vom 28.03.2024, Seite 2
offene Geodaten Bauleitplanung
Die VG Feldstein stellt die Instrumente der Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Klarstellungssatzungen) im Rahmen des Programms offene Geodaten für jedermann zur Verfügung.
Nähere Informationen hierzu haben wir unter dem Menüpunkt Bürgerservice/ offene Geodaten für Sie bereitgestellt.
Klicken Sie hier, um die Inhalte von "api.wetteronline.de" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "api.wetteronline.de"
Nächste Veranstaltungen:
28. 07. 2024 - Uhr bis Uhr
28. 07. 2024 - Uhr