Arten von Mängeln
Für die Meldung von infrastrukturellen Mängeln, Störungen oder Problemen stehen verschiedene Kategorien zur Auswahl zur Verfügung. Mit den Kategorien sollten die am denkbar häufigsten Problemfälle abgedeckt sein. Ist keine der zur Auswahl stehenden Kategorien für Ihr Anliegen zutreffend, bitten wir, ihr Problem im Freitextfeld zu schildern.
Darüberhinausgehende Anregungen, Hinweise oder Wünsche, die eine Erläuterung bzw. die Erörterung des Sachverhaltes erfordern, können telefonisch oder direkt über das Kontaktformular auf dieser Internetseite mitgeteilt werden.
Bearbeitung des Anliegens
Ihr Anliegen wird anhand der Kategorieauswahl durch die zuständige Organisationseinheit der Verwaltung bearbeitet und schnellstmöglich erledigt bzw. an die zuständigen Behörden oder an außenstehende Dienstleister weitergeleitet.
Geltungsbereich
Der Online-Service des Mängelmelders Verwaltungsgemeinschaft Feldstein wird im Gebiet de Verwaltungsgemeinschaft Feldstein angeboten.
Bei bestimmten Flächen, Gebäuden oder Gegenständen (z. B. Privat, Gewerbe, Deutsche Bahn) im Gebiet können wir Ihnen leider nicht direkt weiterhelfen. Wir versuchen den Mangel jedoch an den jeweils zuständigen Personenkreis weiterzuleiten.
Bei Anliegen außerhalb des Gebietes können wir leider nicht weiterhelfen. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie um Verständnis, dass wir keine Angaben zu Eigentumsverhältnissen von z. B. Grundstücken oder Fahrzeugen mitteilen können.
Nicht abgedeckte Anliegen
Der Mängelmelder konzentriert sich auf infrastrukturelle Themen „im weitesten Sinne“, d.h. Straßenbeleuchtungsschäden, wilder Müll, usw. ) Fokussieren Sie sich daher auf nachweisbare Mängel an Orten im Gebiet, mit denen Sie häufig in Berührung kommen, und belegen Sie diese optimaler Weise durch ein oder mehrere Fotos.
Betrifft ein Anliegen einen Gegenstand, eine Fläche oder ein Gebäude, welches rechtlich nicht zur Verwaltungsgemeinschaft Feldstein gehört (z. B. private oder Landes- oder Bundeseinrichtungen) kann die Verwaltung hier aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden. Sofern Anliegerpflichten bestehen, wird Ihre Meldung weiterbearbeitet und Kontakt mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer aufgenommen.
Allgemeinen Beschwerden, Anzeigen, Vorschläge oder Meinungsäußerungen im Mängelmelder werden nicht bearbeitet. Meldungen dieser Art werden von der Redaktion, nach Rücksprache mit dem Meldenden, sofern Kontaktdaten angegeben sind, nicht veröffentlicht. Nutzen Sie dafür bitte die zuständigen Stellen.
Konkrete Beschwerden über verwaltungstechnische oder sonstige Prozesse, natürliche oder juristische Personen sind ebenso wie allgemeine oder konkrete Verbesserungsvorschläge zu behördlichen Abläufen im Mängelmelder fehl am Platz.
Wirkung der Mangelmeldungen
Mit der Meldung eines Mangels helfen Sie uns, Mängel und Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor Folgeschäden auftreten, die dann eventuell deutlich aufwändiger und kostspieliger zu beheben sind. Damit helfen Sie, Steuergelder zielgerichtet einzusetzen.
Links, Werbung, sachfremde Inhalte, Zitate
Linksetzungen, welche nicht im Zusammenhang mit dem gemeldeten Mangel stehen, Werbung und Kettenbriefe sind nicht zulässig. Geben Sie bitte bei Zitaten eine nachvollziehbare Quelle an.