Empfang von Rechnungen durch die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
Die VG Feldstein und ihre Mitgliedsgemeinden bietet folgende Zugangswege für Rechnungen an:
postalisch: Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
c/o Gemeinde (hier bitte den Namen der betreffenden Mitgliedsgemeinde aufführen)
Markt 1
98660 Themar
per Email: (Rechnungen bitte ausschließlich im pdf- Format)
über zentrale Rechnungseingangsplattform
Auftragnehmer*innen der VG Feldstein bzw. der Mitgliedsgemeindenn können über die zentrale Rechnungseingangsplattform elektronische Rechnungen an die VG Feldstein bzw. die Mitgliedsgemeinden erfassen und bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen.
Die zentrale Rechnungseingangsplattform ist über: https://verwaltung.thueringen.deund den Schaltflächen "Für Unternehmen" -> "Neue Services -> E-Rechnungsportal" erreichbar. Weiterhin ist auch ein Direktaufruf über https://xrechnung-bdr.de möglich.
Hier erfolgt im ersten Schritt Ihre Registrierung und die Anmeldung. Sie benötigen weiterhin die Leitweg-ID, als eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung.
Name der Gemeinde
Leitweg-ID
Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
16069020-0001-95
Gemeinde Ahlstädt
16069001-0001-26
Gemeinde Beinerstadt
16069003-0001-69
Gemeinde Bischofrod
16069004-0001-42
Gemeinde Dingsleben
16069008-0001-31
Gemeinde Ehrenberg
16069009-0001-04
Gemeinde Eichenberg
16069011-0001-47
Gemeinde Grimmelshausen
16069016-0001-09
Gemeinde Grub
16069017-0001-79
Gemeinde Henfstädt
16069021-0001-68
Gemeinde Kloster Veßra
16069025-0001-57
Gemeinde Lengfeld
16069026-0001-30
Gemeinde Marisfeld
16069028-0001-73
Gemeinde Oberstadt
16069035-0001-78
Gemeinde Reurieth
16069037-0001-24
Gemeinde Schmeheim
16069044-0001-29
Gemeinde St. Bernhard
16069047-0001-45
Stadt Themar
16069051-0001-34
Was ist eine elektronische Rechnung?
Im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014 handelt es sich bei einer elektronischen Rechnung um eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Ihre automatische und elektronische Verarbeitung muss möglich sein. Elektronisch bedeutet aber nicht das einfache Abbild einer Papierrechnung (beispielsweise als PDF). Eine bildhafte Darstellung der Rechnung entspricht nicht den Anforderungen der europäischen Kommission an eine elektronische Rechnung. Der Rechnungsstandard für die elektronische Rechnung, der verbindlich in der Bundesrepublik Deutschland gilt, ist die XRechnung. Bei Bedarf können in den strukturierten Datensatz rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden.
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