Wetteraussichten
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Die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit endet im November 2015.
Um die rechtzeitige Neu-bzw. Wiederwahl der ehrenamtlichen Richter sicherzustellen, ist es bereits jetzt notwendig, geeignete Bewerber für diese Tätigkeit zu gewinnen.
Für das Verwaltungsgericht Meiningen sind aus dem Landkreis Hildburghausen 20 Vorschläge einzureichen.
In Vorbereitung der Neuwahlen für diese Ehrenämter erfolgt die Aufstellung von Vorschlagslisten durch die Landkreise und kreisfreien Städte, die durch die Kreistage bzw. Stadträte mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl beschlossen werden müssen.
Grundvoraussetzungen für dieses Ehrenamt sind:
Vom Amt eines ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
Anmerkung: Maßgeblich ist das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes, nicht der Kommunalvertretungen.
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Zum Amt eines ehrenamtlichen Richters soll nicht berufen werden wer
Zu ehrenamtlichen Richtern können ferner nicht berufen werden:
Bereits ehrenamtlich tätige Richter können erneut kandidieren!
Jeder interessierte Bürger wird gebeten, sich bis zum
30. April 2015
an die zuständigen Mitarbeiter im Landratsamt Hildburghausen, Büro des Landrates – Frau J. Fischer (Zi. 205 – Tel. 03685 445-103, E-Mail fisch@lrahbn.thueringen.de) und Herrn M. Warlich (Zi. 204 – Tel. 03685 445-107, E-Mail warlichm@lrahbn.thueringen.de) zu wenden.
gez. i. A.
M. Warlich
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