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Ehrenamtliche Verwaltungsrichter gesucht

 

Vorbereitung der Wahl ehrenamtlicher Richter für das Verwaltungsgericht Meiningen

 

Die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit endet im November 2015.

Um die rechtzeitige Neu-bzw. Wiederwahl der ehrenamtlichen Richter sicherzustellen, ist es bereits jetzt notwendig, geeignete Bewerber für diese Tätigkeit zu gewinnen.

Für das Verwaltungsgericht Meiningen sind aus dem Landkreis Hildburghausen 20 Vorschläge einzureichen.

In Vorbereitung der Neuwahlen für diese Ehrenämter erfolgt die Aufstellung von Vorschlagslisten durch die Landkreise und kreisfreien Städte, die durch die Kreistage bzw. Stadträte mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl beschlossen werden müssen.

Grundvoraussetzungen für dieses Ehrenamt sind:

  • die deutsche Staatsbürgerschaft
  • die Vollendung des 25. Lebensjahres
  • der Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes

Vom Amt eines ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Anmerkung: Maßgeblich ist das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes, nicht der Kommunalvertretungen.

Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Zum Amt eines ehrenamtlichen Richters soll nicht berufen werden wer

  • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat,
  • wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Person für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist.

Zu ehrenamtlichen Richtern können ferner nicht berufen werden:

  • Mitglieder des Bundestages, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  • Richter,
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Bereits ehrenamtlich tätige Richter können erneut kandidieren!

Jeder interessierte Bürger wird gebeten, sich bis zum

30. April 2015 

an die zuständigen Mitarbeiter im Landratsamt Hildburghausen, Büro des Landrates – Frau J. Fischer (Zi. 205 – Tel. 03685 445-103, E-Mail fisch@lrahbn.thueringen.de) und Herrn M. Warlich (Zi. 204 – Tel. 03685 445-107, E-Mail warlichm@lrahbn.thueringen.de) zu wenden.

gez. i. A.

M. Warlich

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
Di, 07. April 2015

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