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News-Ticker

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Kommunale Wärmeplanung

 

Seit dem 1. Januar 2024 gilt bundesweit das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG). Ziel ist es, bis zum Jahr 2045 eine klimaneutrale Energie- und Wärmeversorgung zu erreichen. Die Länder sind verpflichtet, die Umsetzung sicherzustellen. 

Nach dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG) ist die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein die planungsverantwortliche Stelle und nimmt die Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis wahr (§ 47 ThürKO Abs. 1). Kommunale Zusammenschlüsse in der Größenordnung unserer Verwaltungsgemeinschaft müssen ihren kommunalen Wärmeplan bis Mitte 2028 vorlegen.

 

Auf dieser Internetseite möchten wir im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Ziele, Abläufe, einzelne Schritte, Rechtsgrundlagen sowie Methodik und Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung dargestellen. 

 

Weiterführende Informationen zum Thema Wärmeplanung in Thüringen finden Sie auch auf der Seite des Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

 

Aktueller Verfahrensstand 

Januar 2026 – Gründung Projektgruppe

Zur Koordinierung des Gesamtprozesses hat die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein Anfang 2026 eine zentrale Stelle für die kommunale Wärmeplanung eingerichtet. Diese fungiert als Schnittstelle zwischen Verwaltung, politischen Gremien sowie weiteren relevanten Akteuren.

Die derzeitige Projektgruppe wird momentan gebildet aus der Gemeinschaftsvorsitzenden Frau Dummer, dem Bauamtsleiter Herrn Eppler sowie der zuständigen Sachbearbeiterin für Wärmeplanung Frau De Luca. Der Kreis der beteiligten Akteure wird im weiteren Projektverlauf bedarfsgerecht erweitert (Planungsbüro, Energieversorger, Bürgermeister der Gemeinden etc).

 

Februar 2026 - Ausschreibung Planungsleistung 

Derzeit befindet sich die Verwaltungsgemeinschaft in der Ausschreibungsphase, die voraussichtlich bis zum 12.03.2026 andauert. Aufgrund der Fördersumme wird das Verfahren als EU-weite öffentliche Ausschreibung durchgeführt.

Link zur Ausschreibung 

 

Auf Grundlage der festgelegten Zuschlagskriterien wird ein geeignetes Planungsbüro ausgewählt. 

Nach der Vergabe wird gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro ein Fokuskonzept einschließlich eines Rahmenterminplans erarbeitet, um die Ziele der kommunalen Wärmeplanung systematisch anzugehen.

 

April 2026 - Gemeinschaftsversammlung vergibt Planungsleistung 

Im Ergebnis der Auswertung der im Vergabeverfahren erhalten Angebote hat die Gemeinschaftsversammlung der VG Feldstein in der Sitzung am 01.04.2026 die Planungsleistung an das Institut für Energieversorgung GmbH in Rosenheim als besten Bieter vergeben.

 

Ziel der Kommunalen Wärmeplanung

Die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein erarbeitet derzeit einen Fahrplan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen im Verwaltungsgebiet frühzeitig Orientierung und Planungssicherheit zu geben.

Um die Versorgung langfristig zu gewährleisten, wird geprüft, inwieweit ein schrittweiser Abschied von fossilen Brennstoffen möglich ist und stattdessen erneuerbare Energien genutzt werden können. Grundsätzlich umfasst die Wärmeplanung das gesamte Gemeindegebiet und berücksichtigt private Wohngebäude, kommunale Liegenschaften sowie gewerbliche Gebäude. So soll künftig eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort ermöglicht werden – wo möglich, über Wärmenetze oder auch durch dezentrale Versorgungslösungen.

 

Wichtig ist - aus der kommunalen Wärmeplanung ergeben sich keine unmittelbaren Verpflichtungen

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein effizienter, langfristiger und strategischer Prozess, der darauf abzielt, eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Daraus ergeben sich trotzdem keine unmittelbaren Verpflichtungen zur Umsetzung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder öffentliche Träger.

 

Rechtlicher Rahmen/Finanzierung

Seit dem 1. Januar 2024 gilt bundesweit das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG). Ziel ist es, bis zum Jahr 2045 eine klimaneutrale Energie- und Wärmeversorgung zu erreichen. Die Länder sind verpflichtet, die Umsetzung sicherzustellen. 

Nach dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG) ist die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein die planungsverantwortliche Stelle und nimmt die Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis wahr (§ 47 ThürKO Abs. 1). Kommunale Zusammenschlüsse in der Größenordnung unserer Verwaltungsgemeinschaft müssen ihren kommunalen Wärmeplan bis Mitte 2028 vorlegen.

 

 

Die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung ist in der Thüringer Verordnung über den finanziellen Ausgleich der Kosten für die Aufstellung von Wärmeplänen (ThürWPKEVO) vom 20. August 2024 geregelt. Die entstehenden Kosten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch das Land Thüringen ausgeglichen.

 

Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz

 

Thüringer Wärmeplanungskostenerstattungsverordnung

 

 

Ablauf der Kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung gliedert sich in vier wesentliche Projektschritte. Zunächst erfolgt eine Bestandsanalyse, in der ermittelt wird, wie in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein derzeit geheizt wird, welche Energieträger (z. B. Öl, Gas, Holz oder Umweltwärme) eingesetzt werden und wie hoch der aktuelle Wärmeverbrauch ist. Darauf aufbauend wird untersucht, wie ein Umstieg auf erneuerbare Energien gelingen kann. Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet.

Anschließend wird eine Potenzialanalyse durchgeführt, in der Möglichkeiten zur Senkung des Wärmebedarfs sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien identifiziert werden. Diese Potenziale fließen in eine Szenarienentwicklung ein, aus der ein zeitlich gestaffeltes Zielszenario abgeleitet wird. Abschließend wird eine Wärmewendestrategie mit konkreten Maßnahmen, Prioritäten und Zeitplänen erstellt, um die notwendigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen.

 

Organisation und Ansprechpartner in der Verwaltungsgemeinschaft

Zur Umsetzung der Aufgabe hat die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein zum 1. Januar 2026 eine Sachbearbeiterin eingestellt. Sie steht ab sofort als Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Kommunale Wärmeplanung zur Verfügung.

Sie koordiniert den gesamten Planungsprozess innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft und fungiert als Schnittstelle zu dem künftig beauftragten Dienstleistungsunternehmen. Über den Ablauf und die Teilziele wird rechtzeitig informiert. 

 

Kontaktdaten: Frau DeLuca

                     036873 688-28