Mitteilung des Ordnungsamtes
Hiermit teilen wir mit, dass am Mittwoch, dem 1. April, und Donnerstag, dem 2. April 2026, die jährliche Sicherheitsüberprüfung der öffentlichen Spielplätze sowie der Grabsteine in den Mitgliedsgemeinden stattfindet. Die durch ein Fachunternehmen durchgeführte Kontrolle der Friedhöfe erfolgt auf Basis der jeweiligen Satzungen sowie der Unfallverhütungsvorschrift (VSG 4.7), welche eine regelmäßige Standfestigkeitsprüfung vorschreibt.
Grabsteine, die als nicht standsicher eingestuft werden, erhalten einen grünen Aufkleber mit einem Hinweis. Bei akuter Umsturzgefahr können Steine zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit zudem unmittelbar umgelegt werden.
Wir bitten alle Grabnutzungsberechtigten, ihre Grabstätten nach dem 2. April zu überprüfen. Angebrachte Aufkleber dürfen erst entfernt werden, wenn das Grabmal fachgerecht befestigt und die Behörde darüber in Kenntnis gesetzt wurde.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Beachtung.