Wann müssen Wahlbriefe abgeschickt werden?
Der Wahlbrief muss der Gemeinde so rechtzeitig übersandt werden, dass er spätestens am 23.02.2025 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle vorliegt. Bitte beachten Sie die Post- und Zustellungszeiten bei postalischer Übersendung des Wahlbriefes!
Wenn Sie Ihren Wahlbriefumschlag über die Deutsche Post AG innerhalb Deutschlands an uns zurücksenden, müssen Sie diesen nicht freimachen. Lediglich im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden; die Kosten hierfür müssen Sie dann selbst tragen.
Die Deutsche Post verweist darauf, dass Wahlbriefe, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Post-Filiale abgegeben werden, rechtzeitig die Wahlämter erreichen. Zudem richtet die Deutsche Post eine bundesweite Sonderlogistik zur rechtzeitigen Zustellung der Wahlbriefe ein.
Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder einwerfen.
In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde eingeht. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.