Wetteraussichten
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Allgemeine Informationen und Wahlgebiet
Der Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wurde vom Bundespräsidenten auf den 23. Februar 2025 festgelegt.
Die Wahlperiode beträgt 4 Jahre.
Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen gewählt.
Gewählt wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbunden Verhältniswahl.
Die Bundestagswahl findet nach den Regelungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) statt.
Das Wahlgebiet, also die Bundesrepublik Deutschland, ist in 299 Wahlkreise eingeteilt.
Die Mitgliedsgemeinden der VG Feldstein gehören zum Wahlkreis 195 Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen – eine „Erststimme“ für die Wahl des Wahlkreisbewerbers (= Direktmandat) und eine „Zweitstimme“ für die Wahl einer Landesliste (= Partei).
In welchem Wahlraum ("Wahllokal") darf ich wählen?
Jede Gemeinde hat einen Wahlvorstand gebildet. In jeder Mitgliedsgemeinde ist mindestens 1 Wahlraum für die Urnenwahl am 23. Februar 2025 zugänglich.
Den für Sie zutreffenden Wahlraum können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen bis spätestens 02.02.2025 zugeschickt wird.
Zusätzlich wurde 1 Briefwahlbezirk gebildet mit 1 gemeinsamen Briefwahlvorstand für alle Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein.
Der Briefwahlvorstand ist am Wahltag im Rathaus Themar für die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses zuständig.
Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl bis spätestens 02.02.2025 per Post zugeschickt.
Die Wahlbenachrichtigung ist der Nachweis, dass Sie an der Bundestagswahl teilnehmen dürfen.
Sie enthält Angaben zu dem Wahlraum, in dem Sie wählen gehen dürfen.
Wenn Sie am Wahltag vor Ort wählen möchten, bringen Sie das Schreiben in den Wahlraum mit.
Ansonsten können Sie mit der Wahlbenachrichtigung auch Briefwahlunterlagen beantragen.
Briefwahl
Wer am Wahltag verhindert ist, kann mit der Briefwahl bereits vor dem eigentlichen Wahltag seine Stimme abgeben – bequem von zu Hause oder unterwegs. Wo können die Unterlagen beantragt werden? Welche Fristen gelten? Alle Informationen zur Briefwahl im Überblick können Sie unter den nachfolgenden Punkten lesen, wenn Sie diese entsprechend anklicken.
Wann kann ich Briefwahlunterlagen anfordern und erhalten?
Briefwahlunterlagen können Sie ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragen.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler wird frühestens zwischen dem 06.02. und dem 10.02.2025 erfolgen können.
Ein früherer Beginn wird uns nicht möglich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über eventuelle Beschwerden entschieden haben. Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeinden und Städte wird dann einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann.
Daraus resultiert auch, dass Briefwähler ihre Briefwahlunterlagen erheblich schneller beantragen, ausfüllen und zurücksenden sollten und müssen, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist.
In jedem Fall müssen alle Wahlbriefe spätestens am Wahltag, den 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen die Wählerinnen und Wähler selbst Sorge.
Briefwahl – so geht’s:
Schritt 1 – Briefwahlunterlagen beantragen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
Sie beantragen Ihre Briefwahlunterlagen online über den auf unserer Homepage bereitgestellten LINK (voraussichtlich ab Ende Januar freigeschaltet)
Oder Sie füllen das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus und schicken es in einem ausreichend frankierten Umschlag per Post an uns (VG Feldstein) zurück oder geben es im Wahlbüro ab oder werfen es in den Briefkasten der VG Feldstein am Rathaus Themar ein
Oder Sie schreiben uns eine Email mit allen erforderlichen Angaben: Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift ()
Hinweis: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Bitte werfen Sie die Anforderung der Briefwahlunterlagen nicht in die Briefkästen in den Gemeinden (Gemeindeverwaltungen)_ diese werden nicht regelmäßig geleert.
Schritt 2 – Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt) per Post zugeschickt; wenn Sie vor Ort im Briefwahlbüro beantragen, können wir Ihnen die Unterlagen auch direkt aushändigen
Schritt 3 – Sie füllen Ihre Briefwahlunterlagen aus. Entsprechende Hinweise finden Sie auch auf einem Merkblatt, das den Unterlagen beigefügt ist.
Kreuzchen auf dem Stimmzettel setzen, Stimmzettel falten und in den (kleineren) weißen Stimmzettelumschlag stecken, diesen verkleben.
Eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein unterschreiben.
Den verschlossenen Stimmzettelumschlag in den (größeren) roten Wahlbriefumschlag geben, den Wahlschein dazulegen, den Umschlag zukleben.
Schritt 4 – Sie schicken den Wahlbrief an uns zurück. Die Adresse ist aufgedruckt. Der Brief muss bis spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr bei uns eingegangen sein. Wenn Sie vor Ort im Briefwahlbüro wählen, werfen Sie den verschlossenen Wahlbrief in die bereitstehende Wahlurne.
Wo befindet sich das Briefwahlbüro, um vor Ort meine Briefwahlunterlagen zu bekommen?
Das Briefwahlbüro befindet sich im Erdgeschoss der VG Feldstein, Rathaus Themar, Markt 1- Einwohnermeldeamt.
Wer kann per Briefwahl wählen?
Wenn Sie als Wahlberechtigte/r ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen, siehe oben.
Ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen für Dritte möglich?
Ja. Wahlberechtigte können sich bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wer den Antrag für jemand anderen stellt, muss aber durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Nur wenn Sie diese Vollmacht nachweisen können, dürfen Ihnen die Briefwahlunterlagen für jemand anderen ausgehändigt werden.
Als bevollmächtigte Person dürfen Sie nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten. Dies müssen Sie der Gemeindebehörde schriftlich versichern, bevor Sie die Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
Achtung: Die Vollmacht gilt nur für die Beantragung der Briefwahlunterlagen! Eine Stellvertretung zur Ausübung des Wahlrechts ist unzulässig. Das heißt, Sie dürfen für jemand anderen zwar Briefwahlunterlagen entgegennehmen, aber nicht ausfüllen. Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Einzige Ausnahme: Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wann müssen Wahlbriefe abgeschickt werden?
Der Wahlbrief muss der Gemeinde so rechtzeitig übersandt werden, dass er spätestens am 23.02.2025 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle vorliegt. Bitte beachten Sie die Post- und Zustellungszeiten bei postalischer Übersendung des Wahlbriefes!
Wenn Sie Ihren Wahlbriefumschlag über die Deutsche Post AG innerhalb Deutschlands an uns zurücksenden, müssen Sie diesen nicht freimachen. Lediglich im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden; die Kosten hierfür müssen Sie dann selbst tragen.
Die Deutsche Post verweist darauf, dass Wahlbriefe, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Post-Filiale abgegeben werden, rechtzeitig die Wahlämter erreichen. Zudem richtet die Deutsche Post eine bundesweite Sonderlogistik zur rechtzeitigen Zustellung der Wahlbriefe ein.
Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder einwerfen.
In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde eingeht. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Briefwahlunterlagen nicht erhalten/ verloren?
Wer seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, kann bis zum Samstag vor der Wahl (22. Februar 2025) um 12 Uhr in die VG Feldstein, Rathaus Themar, Markt 1 gehen, den Umstand glaubhaft versichern und daraufhin einen neuen Wahlschein erteilt bekommen.
Wo finde ich die Bekanntmachungen zur Wahl?
Alle Bekanntmachungen zur Wahl werden entsprechend der Hauptsatzungen der Mitgliedsgemeinden in den Schaukästen der jeweiligen Gemeinden für jedermann zur Einsichtnahme ausgehangen.
Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
Do,
09. Januar 2025
Mo, 06. Januar 2025
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15. 11. 2024
25. 01. 2025 - Uhr