Wer möchte Wahlhelfer werden?
Wahlhelfer gesucht!
In den Mitgliedgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein sind zwei Wahlen zu organisieren und durchzuführen.
- Wahl zum 8. Thüringer Landtag
- Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Die Organisation dieser beiden Wahlen, aber insbesondere die Durchführung der Neuwahl des Landtags, welche bei einer Auflösung in nur 70 Tagen erfolgen soll, wird eine große Herausforderung.
Einen großen Anteil am Gelingen der Wahl haben die ehrenamtlichen Wahlhelfer.
Wahlhelfer kann werden, wer für die betreffende Wahl wahlberechtigt ist. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Wahlbewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung für die entsprechende Wahl, dürfen nicht Mitglieder eines Wahlvorstandes sein.
Aufgabe der Wahlhelfer
Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem Schriftführer, deren Stellvertretern und mehreren Beisitzern.
Je nach Funktion ist Aufgabe des Wahlvorstandes:
- die Absicherung der Durchführung der Wahlhandlung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen
- Regelung des Zugangs zum Wahlraum
- Ausgabe der Stimmzettel
- prüfen die Wahlberechtigung
- Sicherstellung der Einhaltung der geheimen Wahl
- unterbinden der unzulässigen Beeinflussung der Wähler
- Ermittlung des Wahlergebnisses
- erstellen der Wahlniederschrift
- übermitteln des Wahlergebnisses
Natürlich besteht zwischendurch auch die Möglichkeit Pausen zu machen. Die Regelung darüber trifft der Wahlvorsteher. Zur Stimmenauszählung muss der Wahlvorstand dann wieder vollständig anwesend sein.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes werden je nach ihrer Funktion im Vorfeld der Wahl auf ihre Aufgaben vorbereitet. Sie erhalten ein fundiertes Wissen das sie befähigt, den ordnungsgemäßen Verlauf der Wahlhandlung zu gewährleisten.
Die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein ruft dazu auf, sich zu einer Tätigkeit als Mitglied im Wahlvorstand in einem Wahllokal oder Briefwahlvorstand zur Verfügung zu stellen und somit die Durchführung der Wahl sicherzustellen.
Haben Sie Interesse?
Dann melden Sie sich bitte bei Ihrem/-r Bürgermeister/-in oder schreiben Sie an
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