Information zum elektronischen Rechnungsempfang gemäß § 14 E-Government-Gesetz
Information zum elektronischen Rechnungsempfang gemäß § 14 E-Government-Gesetz
Die VG Feldstein ist seit dem 27.11.2019 bereit, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) über eine zentrale Rechnungseingangsplattform zu empfangen.
Auftragnehmer*innen der VG Feldstein bzw. der Mitgliedsgemeindenn können über die zentrale Rechnungseingangsplattform elektronische Rechnungen an die VG Feldstein bzw. die Mitgliedsgemeinden erfassen und bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen.
Die zentrale Rechnungseingangsplattform ist über: https://verwaltung.thueringen.de und den Schaltflächen "Für Unternehmen" -> "Neue Services -> E-Rechnungsportal" erreichbar.
Weiterhin ist auch ein Direktaufruf über https://xrechnung-bdr.de möglich.
Die Leitweg-ID, als eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde, ist zwingend anzugeben. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung.
Name der Gemeinde |
Leitweg-ID |
Verwaltungsgemeinschaft Feldstein |
16069020-0001-95 |
Gemeinde Ahlstädt |
16069001-0001-26 |
Gemeinde Beinerstadt |
16069003-0001-69 |
Gemeinde Bischofrod |
16069004-0001-42 |
Gemeinde Dingsleben |
16069008-0001-31 |
Gemeinde Ehrenberg |
16069009-0001-04 |
Gemeinde Eichenberg |
16069011-0001-47 |
Gemeinde Grimmelshausen |
16069016-0001-09 |
Gemeinde Grub |
16069017-0001-79 |
Gemeinde Henfstädt |
16069021-0001-68 |
Gemeinde Kloster Veßra |
16069025-0001-57 |
Gemeinde Lengfeld |
16069026-0001-30 |
Gemeinde Marisfeld |
16069028-0001-73 |
Gemeinde Oberstadt |
16069035-0001-78 |
Gemeinde Reurieth |
16069037-0001-24 |
Gemeinde Schmeheim |
16069044-0001-29 |
Gemeinde St. Bernhard |
16069047-0001-45 |
Stadt Themar |
16069051-0001-34 |
Was ist eine elektronische Rechnung?
Im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014 handelt es sich bei einer elektronischen Rechnung um eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Ihre automatische und elektronische Verarbeitung muss möglich sein. Elektronisch bedeutet aber nicht das einfache Abbild einer Papierrechnung (beispielsweise als PDF). Eine bildhafte Darstellung der Rechnung entspricht nicht den Anforderungen der europäischen Kommission an eine elektronische Rechnung. Der Rechnungsstandard für die elektronische Rechnung, der verbindlich in der Bundesrepublik Deutschland gilt, ist die XRechnung. Bei Bedarf können in den strukturierten Datensatz rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: https:// finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/
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Veröffentlichung
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