öffentliche Bekanntmachung: FFH-Monitoring
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), führt im Zeitraum 2019 bis 2024 auf der gesamten Landesfläche das FFH-Monitoring durch. Die seecon Ingenieure GmbH wurde als zentraler fachlicher und organisatorischer Ansprechpartner beauftragt.
Gegenstand des FFH-Monitorings sind die Kartierungs-, Recherche-, Bewertungs- und Auswertearbeiten, die in der Berichtsperiode 2019–2024 durch den Freistaat Thüringen im Rahmen des FFH-Monitorings (gemäß Art. 11) und der FFH-Berichtspflicht (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) sowie nach § 6 BNatSchG zu erbringen sind.
Dieses Monitoring unterteilt sich in drei Module:
- Bundesstichprobenmonitoring: Monitoring auf Stichprobenflächen (SPF) des Bundes
- Landesstichprobenmonitoring: Monitoring auf SPF des Landes
- Präsenzmonitoring:
- Ermittlung des Verbreitungsgebietes (Präsenz / Absenz) auf Basis des 10x10km Gitternetzes der Europäischen Umweltagentur
- Faunistische Erfassungen der Artengruppen Amphibien/ Reptilien /Libellen/ Tagfalter
Im Rahmen des Monitorings werden auf vorgegebenen Stichprobenflächen der Erhaltungszustand (EHZ) der für Thüringen relevanten Tier- und Pflanzenarten (alle Arten des Anhangs II und IV und ausgewählte des Anhangs V) sowie Lebensraumtypen (Anhang I) der FFH-Richtlinie erfasst bzw. bewertet. Ergänzend werden vereinzelt ggf. weitere Untersuchungen zum Zustand der Lebensräume, z. B. der Gewässer, durchgeführt. Mit dem FFH-Monitoring werden EU-Vorgaben zur Überwachung der Arten und Lebensräume auf Landesebene umgesetzt.
Mit der Durchführung des FFH-Monitorings wurde das Planungsbüro für angewandten Naturschutz (PAN) GmbH beauftragt:
Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH
Rosenkavalierplatz 8
81925 München
Das Planungsbüro PAN hat für die Monitoring-Arbeiten vor Ort zahlreiche Arterfasser, insbesondere aus Thüringen, als Unterauftragnehmer eingebunden.
Es wird um Beachtung der öffentlichen BEkanntmachung gebeten
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