Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern!
Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Hildburghausen
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter dem nebenstehenden Link.
Auszug aus der Allgemeinverfügung:
Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) zum Zwecke der Bewässerung wird mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres untersagt.
Ausgenommen sind das Tränken von Vieh und Schöpfen mit Handgefäßen.
Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden befristet bis zum Außerkrafttreten dieser Allgemeinverfügung widerrufen.
Nach Außerkrafttreten dieser Allgemeinverfügung treten die wasserrechtlichen Erlaubnisse im ursprünglichen Umfang wieder in Kraft.
Das Befahren von Fließgewässern mit Booten, einschließlich Boote ohne eigene Triebkraft (Ruderboote, Kajaks, Kanus, Canadier, Schlauchkajaks, -canadier und Dergleichen), wird im Kreisgebiet mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres untersagt.
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