neue Regelungen Corona ab 31.08.2020
Am 30. August ist die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft getreten. Diese ist bis zum 30. September gültig.
Die Vierte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Vierte Thüringer Quarantäneverordnung) wurde bis 30. September verlängert.
Weiterhin tritt die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb ) mit dem 31. August 2020 in Kraft. Die Regelungen finden Sie hier
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