Anordnung eines Abbrennverbotes für pyrotechnische Gegenstände in Dingsleben
Mit Hinblick auf den Jahreswechsel möchten wir darauf hinweisen, dass für die Gemeinde Dingsleben ein Abbrennverbotes für pyrotechnische Gegenstände
der Kategorie F2 für den Bereich des Denkmalensembles in der Gemeinde Dingsleben zum Jahreswechsel am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres bis zum Jahreswechsel 2030 / 2031 angeordnet ist.
Die Allgemeinverfügung hierzu finden Sie auf dieser Homepage unter öffentliche Bekanntmachungen/ allgemeine Bekanntmachungen
Die Allgemeinverfügung wird entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Dingsleben durch öffentlichen Aushang im Schaukasten der Gemeinde bekanntgemacht.
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