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Informationen zur Nutzung digitaler Behördenleistungen


Die Nutzung digitaler Behördenleistungen in Deutschland ist über vielfältige Wege möglich. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen den Einstieg in das Thema erleichtern und behandeln die wichtigsten Themen, Fragestellungen und notwendige Voraussetzung, um zukünftig die Online-Dienste der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein aber auch anderer Behörden nutzen zu können.


 

Antragsplattformen

Die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein arbeitet aktuell daran, ihre  Behördenleistungen digital über verschiedene Antragsplattformen anbieten zu können. Primäres Antragssystem in Thüringen ist hier das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL), welches auch die VG plant zu nutzen. Dieses ermöglicht Ihnen, im Gegensatz zu unverschlüsselten E-Mails, Anträge sicher an die Verwaltung zu übermitteln. Sofern für Anträge ein höheres Vertrauensniveau notwendig wird, kann zusätzlich eine Legitimierung mit dem elektronischen Personalausweis erfolgen, welcher mit dem Service Konto verknüpft werden kann.

Zur Nutzung von ThAVEL benötigen Sie das Servicekonto Thüringen.


 

Servicekonto Thüringen

Das Servicekonto Thüringen ist ein zentrales Benutzerkonto für Ihre digitalen Behördenleistungen in Thüringen. Zukünftig können Sie mit dem Servicekonto Thüringen Behördenleistungen in ganz Deutschland und der Europäischen Union beantragen.

Weitere Informationen zum Servicekonto Thüringen erhalten Sie unter https://servicekonto.thueringen.de/


 

Zuständigkeitsfinder

Zur behördenübergreifenden Suche von Verwaltungsleistungen gibt es mehrere Suchmaschinen. Diese werden als Zuständigkeitsfinder bezeichnet und erleichtern Ihnen insbesondere dann die Suche, wenn Sie nicht wissen, welche Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist.

Suchen Sie Leistungen einer Thüringer Behörde, starten Sie Ihre Suche am Besten beim Zuständigkeitsfinder Thüringen unter: https://verwaltung.thueringen.de

Thüringen arbeitet mit anderen Bundesländern im Verbund zusammen, sodass Sie über den Thüringer Zuständigkeitsfinder auch Leistungen der Behörden aus anderen Bundesländern finden können. Mehr Informationen zum Verbund erhalten Sie unter: https://linie6plus.de/


 

Online-Verwaltung Thüringen

Das Portal der Online-Verwaltung Thüringen bündelt Informationen zu den Leistungen Thüringer Behörden, übersichtlich gruppiert nach den Bereichen:

  • Für Bürger
  • Für Unternehmen
  • Für Verwaltungen

Es ist außerdem der zentrale Einstiegspunkt für den Zugriff auf den Zuständigkeitsfinder und den zentralen Thüringer Formular Service.

Sie erreichen das Portal unter: https://verwaltung.thueringen.de


 

Onlinezugangsgesetz

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz Onlinezugangsgesetz) verpflichtet Behörden bis Ende 2022 Ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Insgesamt sind derzeit etwa 600 Leistungspakete definiert, diese enthalten wiederum eine Vielzahl von Einzelleistungen. Für kommunale Verwaltungen wie die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein sind etwa 60 Leistungspakete relevant.

Um den Grad der Digitalisierung einer Verwaltungsleistung zu bestimmen wurde das Reifegradmodell eingeführt. Ursprünglich von der EU entwickelt, wird in Deutschland eine abgewandelte Form des Modells genutzt. Dieses gibt in Stufen von 0 bis 4 den Digitalisierungsgrad einer Leistung an. Die Gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt, sobald eine Leistung Stufe 3 erreicht hat.

Nachfolgenden erhalten Sie eine Kurzbeschreibung des Modells. Ausführlichere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des BMI.

 

Reifegrad 0    

Es sind keine Informationen zur Leistung online verfügbar

 

Reifegrad 1    

Eine Beschreibung der Leistung ist online verfügbar. Existiert für die Leistungen ein Antragsformular ist dies online abrufbar (z.b. als PDF).  Die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein ist bestrebt, aktuell mindestens diesen Reifegrad zu erfüllen.

Hierfür setzen  wir folgende zentrale Informationsplattformen ein:

 

Reifegrad 2  

Eine Online-Beantragung der Leistung ist grundsätzlich möglich. Gegebenenfalls notwendige Nachweise können noch nicht in jedem Fall online übermittelt werden.

Den Reifegrad 2 erfüllt die Verwaltungsgemeinschaft schon bei einigen Leistungen. Hier ist eine Antragstellung über die Plattform ThAVEL möglich. Aktuell gilt dies für Anträge im Bereich Standesamt.   

 

Reifegrad 3  

Die Beantragung der Online-Leistung kann einschließlich aller Nachweise vollständig digital erfolgen. Auch der Bescheid kann digital zugestellt werden. Erreicht eine Leistung diesen Digitalisierungsgrad, sind die gesetzlichen Vorgaben aus dem OZG erfüllt.

 

Reifegrad 4 

Die Once-Only-Beantragung ist möglich. Das bedeutet, dass bereits bestehende Daten und ggf. notwendige Nachweise des Nutzers,   aus den Registern der Verwaltung abgerufen werden können. Hierdurch wird vermieden, dass der Nutzer für die Beantragung von Leistungen die gleichen Nachweise immer wieder bereitstellen muss.