Vergabe VOB / UgVO
Sie erhalten hier einen Überblick über die aktuellen öffentlichen Ausschreibungen der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein bzw. derer Mitgliedsgemeinden.
Ansprechpartner für die Ausschreibungen und Vergaben:
Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
Tel: 036873 68814
Email:
Um die Bekanntmachungstexte einsehen zu können, klicken Sie auf die jeweilige Auftragsart und dann auf die jeweilige Ausschreibung.
elektronische Vergabe
Als öffentlicher Auftraggeber sind wir verpflichtet , EU-Vergabeverfahren sowie Ausschreibungen auf nationaler Ebene und Vergaben im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen weitgehend elektronisch durchzuführen. Im Bereich der Bauvergaben sehen §§ 11 und 13 VOB/A darüber hinaus vor, dass auch Bauleistungen in einem elektronuischen Verfahren vergeben werden können.
Vor diesem Hintergrund sowie auch mit Blick auf die angestrebte Digitalisierung der Verwaltung ist die Verwaltungsgemeinschaft als Vergabestelle für ihre Mitgliedsgemeinden bestrebt, die erforderlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren weitgehend unter Einsatz elektronischer Mittel (E-Vergabe) durchzuführen.
Das heißt, alle aktuellen Ausschreibungen der Verwaltungsgemeinschaft werden online auf dieser Homepage sowie auf der Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de/VG Feldstein) veröffentlicht.
Die Vergabeunterlagen stehen dann unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang zur Verfügung. Die Einreichung und die Öffnung der Angebote auf elektronischem Weg wird bei Anwendung der elektronischen Vergabe sichergestellt. Durch die elektronische Vergabe werden effizientere und transparentere Vergabeverfahren ermöglicht.
Für Bieter kann die Nutzung der elektronischen Vergabe den Aufwand für die Vergabe deutlich reduziert.
Was müssen Bieter / Interessenten wissen?
Sie registrieren sich als Bieter einmalig und kostenfrei auf der Vergabeplattform des Bundes unter www.evergabe-online.de und können anschließend alle gewünschten Ausschreibungen anschauen und die dazugehörigen Vergabeunterlagen in elektronischer Form abrufen und zwar kostenfrei
für die Registrierung benötigen Sie lediglich eine gültige E-mail-Adresse und ein selbstgewähltes Passwort
Sie hinterlegen bei der Registrierung ihre Kontaktdaten auf der Vergabeplattform. Potentielle Bieter, die sich nicht registrieren, erhalten keine automatisierte Benachrichtigung über weitere Informationen zum Vergabeverfahren, wie zum Beispiel die Beantwortung von Bewerberanfragen oder geänderte Vergabeunterlagen. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass die eingereichten Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen, falls diese nicht mehr den geänderten Ausschreibungsbedingungen entsprechen.
Auch bei einer Freihändigen Vergabe oder auch Beschränkten Ausschreibung über die elektronische Vergabe können nur Firmen in das Verfahren mit einbezogen werden, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben. Durch uns als Ausschreibenden können keine Firmen hinzugefügt werden. Daher empfehlen wir potentiellen Bietern eine Registrierung auf der Vergabeplattform.
Sofern in den Bekanntmachungen die elektronische Vergabe aktiviert wurde, können Sie ihre Angebote auch elektronisch sicher über die E-Vergabeplattform einreichen
Sie benötigen einen herkömmlichen Internetzugang und einen internetfähigen Computer mit mindestens 2 GB Arbeitsspeicher (APC, Notebook, Laptop ect.) mit Betriebssystem Microsoft Windows (8 und 10), MacOS (ab OS X 10.11) oder Linux
aktuellen Internetbrowser
aktuellen Email-Client
keine zusätzliche Software- die Software "e-VergabeApp" wird über die Vergabeplattform kostenfrei bereitgestellt (in From eines Installers - EXE Datei)
Alle notwendigen Informationen zu den Nutzungsvoraussetzungen, Installation und Registrierung, Arbeiten mit der E-Vergabe, usw. erhalten Sie übersichtlich und nachvollziehbar auf der Vergabeplattform des Bundes, in dem Register Unternehmen. Entsprechende LINKs haben wir für Sie bereitgestellt:
hilfreiche LINKS für Bieter / Interessenten:
weitere Dokumente für Bieter /Interessenten: Information zum Datenschutz
Information nach § 11 Abs. 3 VgV
weitere Informationen gibt es auch auf dem Verwaltungsportal des Freistaates Thüringen
Bauleistungen - Information gemäß § 20, Abs. 4 VOB/A über eine beabsichtigte Ausschreibung
Liefer- und Dienstleistungen
freiberufliche Leistungen
vergebene Aufträge
Bauleistungen
Gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 ist nach Auftragserteilung bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und Freihändigen Vergaben gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 ab einem Auftragswert von 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) über die einzelnen Maßnahmen für sechs Monate zu informieren. Die Information enthält folgende Angaben:
gewähltes Vergabeverfahren,
Auftragsgegenstand,
Ort der Ausführung,
Name des beauftragten Unternehmens.
Wir nutzen für die Bekanntmachung der Vergabe standardisierte Formblätter.
Liefer- und Dienstleistungen
Gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist nach Auftragserteilung bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 30 Abs. 1 ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) über die einzelnen Maßnahmen für drei Monate zu informieren. Die Information enthält folgende Angaben:
Namen des beauftragten Unternehmens,
Verfahrensart,
Art und Umfang der Leistung,
Zeitraum der Leistungserbringung
Wir nutzen für die Bekanntmachung der Vergabe standardisierte Formblätter.