Bekanntmachung der regulären Beteiligung der Öffentlichkeit zur 3. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Themar gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch(BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Themar hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in vier Teilbereichen beschlossen. Am 18.12.2023 wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan zunächst nur im Teilbereich 3.1 „Gnadenhof“ zu ändern, da für die weiteren Änderungsbereiche zeitaufwändige Vorplanungen erforderlich sind. In der Sitzung vom 21.10.2024 wurde der überarbeitete Planentwurf gebilligt und die reguläre Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Es handelt sich fortan um die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die ursprünglich zusätzlich beschlossenen Änderungsbereiche werden in einem separaten Verfahren behandelt. Durch die Planung soll der Fortbestand des Gnadenhofes kurzfristig gesichert und unterstützt werden.
Die reguläre Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Entwurf; Stand 21.10.2024). Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 02.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025
in der Verwaltungsgemeinschaft „Feldstein“, Bauamt, Markt 1, 98660 Themar während der
Dienstzeiten:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet unter
https://www.verwaltungsgemeinschaft-feldstein.de/seite/333689/bekanntmachungen-baugb.html
veröffentlicht.
1.Bekanntmachung
2.Planentwurf
3.Begründung
4.Umweltbericht
5.Umweltrelevante Stellungnahmen
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden.