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Allgemeinverfügung LRA _Warnstufe 1

Wegen der steigenden Corona-Zahlen gilt im Landkreis Hildburghausen ab 7. September 2021 eine neue Allgemeinverfügung. In vielen Bereichen gilt nun die 3G-Regel. Das heißt, Menschen, die nicht geimpft sind oder als genesen gelten, müssen einen negativen Corona-Test vorzeigen. Möglich sind:

 

  • maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest
  • maximal 48 Stunden alter PCR-Test
  • Durchführung eines Selbsttests unter Beaufsichtigung vor Ort

 

In folgenden Bereichen gilt in geschlossenen Räumen die 3G-Regel:

 

  • Gaststätten
  • Veranstaltungen über 100 Teilnehmer (öffentlich und nichtöffentlich)
  • Schwimmbäder sowie Freizeit- und Erlebnisbäder
  • Saunen
  • Fitnessstudios
  • Sporthallen
  • touristische Übernachtungen

 

Einschränkungen öffentlicher Veranstaltungen

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 Teilnehmern müssen grundsätzlich genehmigt werden. Der Antrag ist spätestens zehn Werktage vor Beginn bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Qualifizierte Gesichtsmaske

Wo das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske vorgeschrieben ist, gilt die Thüringer Verordnung. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für:

 

  • Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs
  • Personen die glaubhaft machen können, dass das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Dies geht nur mit einem ärztlichen Zeugnis, das mindestens Name, Geburtsdatum und medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose) enthält.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
Di, 07. September 2021

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