Wetteraussichten
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Bekanntmachung der Gemeinde Dingsleben
Auszug aus der Allgemeinverfügung des
Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz
vom 17.10.2019
Durchführung des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG) i.V. mit der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
Anordnung eines Abbrennverbotes für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 für den Bereich des Denkmalensembles in der Gemeinde Dingsleben zum Jahreswechsel 2019 / 2020
A l l g e m e i n v e r f ü g u n g
Der Lageplan mit der Darstellung der Verbotszone (Anlage) ist Bestandteil dieser Anordnung.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann während der allgemeinen Sprechzeiten im Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein, Markt 1, 98660 Themar eingesehen werden.
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