öffentliche Bekanntmachung: FFH-Monitoring

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), führt im Zeitraum 2019 bis 2024 auf der gesamten Landesfläche das FFH-Monitoring durch. Die seecon Ingenieure GmbH wurde als zentraler fachlicher und organisatorischer Ansprechpartner beauftragt.

Gegenstand des FFH-Monitorings sind die Kartierungs-, Recherche-, Bewertungs- und Auswertearbeiten, die in der Berichtsperiode 2019–2024 durch den Freistaat Thüringen im Rahmen des FFH-Monitorings (gemäß Art. 11) und der FFH-Berichtspflicht (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) sowie nach § 6 BNatSchG zu erbringen sind.

 

Dieses Monitoring unterteilt sich in drei Module:

  • Bundesstichprobenmonitoring: Monitoring auf Stichprobenflächen (SPF) des Bundes
  • Landesstichprobenmonitoring: Monitoring auf SPF des Landes
  • Präsenzmonitoring:
    • Ermittlung des Verbreitungsgebietes (Präsenz / Absenz) auf Basis des 10x10km Gitternetzes der Europäischen Umweltagentur
    • Faunistische Erfassungen der Artengruppen Amphibien/ Reptilien /Libellen/ Tagfalter

 

Im Rahmen des Monitorings werden auf vorgegebenen Stichprobenflächen der Erhaltungszustand (EHZ) der für Thüringen relevanten Tier- und Pflanzenarten (alle Arten des Anhangs II und IV und ausgewählte des Anhangs V) sowie  Lebensraumtypen (Anhang I) der FFH-Richtlinie erfasst bzw. bewertet. Ergänzend werden vereinzelt ggf. weitere Untersuchungen zum Zustand der Lebensräume, z. B. der Gewässer, durchgeführt. Mit dem FFH-Monitoring werden EU-Vorgaben zur Überwachung der Arten und Lebensräume auf Landesebene umgesetzt.

 

Mit der Durchführung des FFH-Monitorings wurde das Planungsbüro für angewandten Naturschutz (PAN) GmbH beauftragt:

 

Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH

Rosenkavalierplatz 8

81925 München

 

Das Planungsbüro PAN hat für die Monitoring-Arbeiten vor Ort zahlreiche Arterfasser, insbesondere aus Thüringen, als Unterauftragnehmer eingebunden.

 

Es wird um Beachtung der öffentlichen BEkanntmachung gebeten

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
Mi, 21. August 2019

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