Anhörungsverfahren zum Gemeindeneugliederungsgesetz
Bekanntmachung des Landratsamtes Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht
1. Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG) (DS 6/6060) sowie Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30. August 2018 (Vorlage 6/4530)
Zu dem Entwurf eines „Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG) (DS 6/6060) sowie dem Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30. August 2018 (Vorlage 6/4530)“ führt das Landratsamt Hildburghausen als Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 9 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ein schriftliches Anhörungsverfahren durch.
Anhörungsberechtigte sind die beteiligten Gemeinden (hier Ahlstädt, Beinerstadt, Bischofrod, Dingsleben, Ehrenberg, Eichenberg, Grimmelshausen, Grub, Henfstädt, Kloster Veßra, Lengfeld, Marisfeld, Oberstadt, Reurieth, Schmeheim, St. Bernhard, Sachsenbrunn, Gompertshausen, Hellingen, Schlechtsart, Schweickershausen, Straufhain, Westhausen, Masserberg und Schleusegrund), Städte (hier Themar, Eisfeld, Bad Colberg- Heldburg und Ummerstadt) sowie die Verwaltungsgemeinschaften (hier Feldstein und Heldburger Unterland) und die in den unmittelbar betroffenen Gebieten wohnenden Einwohner.
Hierzu liegen die Anhörungsunterlagen zur Einsichtnahme für die Anhörungsberechtigten in der Zeit vom 01. Oktober bis 02. November 2018 wie folgt aus:
für die Gemeinden Ahlstädt, Beinerstadt, Bischofrod, Dingsleben, Ehrenberg, Eichenberg, Grimmelshausen, Grub, Henfstädt, Kloster Veßra, Lengfeld, Marisfeld, Oberstadt, Reurieth, Schmeheim und St. Bernhard
während der allgemeinen Dienstzeiten
Montag: 8:30 – 16:00 Uhr
Dienstag: 8:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 12.00 Uhr
in der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein, Mauerstraße 9 in 98660 Themar, Zimmer-Nr.: 02
Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens 15-Bar/0313-18 an das
Landratsamt des Landkreises Hildburghausen
Amt für Kommunalaufsicht
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
zur Weiterleitung an den Landtag gerichtet werden.
Hildburghausen, den 12.09.2018
gez. G e i t t
stellv. Amtsleiter
Die Anhörungsunterlagen stehen Ihnen auch nachfolgend als pfd - Dokumente zur Verfügung.
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