Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Anhörungsverfahren zum Gemeindeneugliederungsgesetz

Bekanntmachung des Landratsamtes Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht

 

1. Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG) (DS 6/6060) sowie Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30. August 2018 (Vorlage 6/4530)

 

Zu dem Entwurf eines „Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG) (DS 6/6060) sowie dem Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30. August 2018 (Vorlage 6/4530)“ führt das Landratsamt Hildburghausen als Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 9 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ein schriftliches Anhörungsverfahren durch.

 

Anhörungsberechtigte sind die beteiligten Gemeinden (hier Ahlstädt, Beinerstadt, Bischofrod, Dingsleben, Ehrenberg, Eichenberg, Grimmelshausen, Grub, Henfstädt, Kloster Veßra, Lengfeld, Marisfeld, Oberstadt, Reurieth, Schmeheim, St. Bernhard, Sachsenbrunn, Gompertshausen, Hellingen, Schlechtsart, Schweickershausen, Straufhain, Westhausen, Masserberg und Schleusegrund), Städte (hier Themar, Eisfeld, Bad Colberg- Heldburg und Ummerstadt) sowie die Verwaltungsgemeinschaften (hier Feldstein und Heldburger Unterland) und die in den unmittelbar betroffenen Gebieten wohnenden Einwohner.

 

Hierzu liegen die Anhörungsunterlagen zur Einsichtnahme für die Anhörungsberechtigten  in der Zeit vom 01. Oktober bis 02. November 2018 wie folgt aus:

für die Gemeinden Ahlstädt, Beinerstadt, Bischofrod, Dingsleben, Ehrenberg, Eichenberg, Grimmelshausen, Grub, Henfstädt, Kloster Veßra, Lengfeld, Marisfeld, Oberstadt, Reurieth, Schmeheim und St. Bernhard

während der allgemeinen Dienstzeiten

Montag: 8:30 – 16:00 Uhr

Dienstag: 8:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 8:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 8:30 – 18:00 Uhr

Freitag: 8:30 – 12.00 Uhr

in der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein, Mauerstraße 9 in 98660 Themar, Zimmer-Nr.: 02

Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens 15-Bar/0313-18 an das

Landratsamt des Landkreises Hildburghausen

Amt für Kommunalaufsicht

Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

zur Weiterleitung an den Landtag gerichtet werden.

 

Hildburghausen, den 12.09.2018

 

gez. G e i t t

stellv. Amtsleiter

 

Die Anhörungsunterlagen stehen Ihnen auch nachfolgend als pfd - Dokumente zur Verfügung.

Weitere Informationen

Weitere Meldungen

Achtung Bundeswehrübung!

Soldaten der Bundeswehr führen in unserem Bereich eine mehrtägige Übung durch.Der Übungsraum ...

Kommunale Wohnung in Henfstädt zu vermieten

gemeindeeigene Wohnung in Henfstädt zu vermieten