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Hinweis auf öffentliche Bekanntmachung- Windkraft

Hinweis auf öffentliche Bekanntmachung der erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Windpark Beinerstadt gem. § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 8 BimSchG

 

Aus gegebenen Anlass möchten wir unsere Bürger*innen auf folgendes hinweisen:

 

Das Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft des Landkreises Hildburghausen macht auf Antrag der JWP Jade Windpark GmbH & Co. 24. Betriebs KG die erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (Genehmigungsbescheid Nr. 2021-100-NG) für den Windpark Beinerstadt gem. § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 8 BimSchG öffentlich bekannt. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen vom 25.06.2022 sowie auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-hildburghausen.de).

 

Mit dem Genehmigungsbescheid Nr. 2021-100-NG erhält die Firma JWP Jade Windpark GmbH & Co. 24. Betriebs KG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BlmSchG zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Nutzung von Windenergie nach Nr. 1.6.2 V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BlmSchV) am Standort 98660 Beinerstadt, Gemarkung Beinerstadt, Flur 0, Flurstücke 291/22, 291/23 und 429/5. Die Genehmigung ergeht nach Maßgabe der in Ziffer II. festgelegten Inhaltsbestimmungen sowie der in Ziffer Ill. festgesetzten Nebenbestimmungen. Bestandteil der Genehmigung sind des Weiteren die dem Antrag beigefügten Antragsunterlagen.

                                                                                 

In der öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamtes ergeht der Hinweis, dass die Genehmigung und deren Begründung in der Zeit vom 04.07.2022 – 17.07.2022

 

  • während der Sprechzeiten, jedoch nur unter vorheriger Terminvereinbarung (Tel.Nr. 03685 445 277) im Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen, Untere Immissionsschutzbehörde, Zimmer 1.57

 

  • auf der Homepage des Landratsamtes Hildburghausen (www.landkreis-hildburghausen.de)

 

  • während der Dienstzeiten, jedoch nur unter vorheriger Terminvereinbarung (Tel.Nr. 036873 6880) in der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein im Rathaus der Stadt Themar, Markt 1, 98660 Themar, Bauamt, Zi 2.04

 

zur Einsicht ausliegen und beim Landratsamt Hildburghausen, Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft, unter obiger Anschrift bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich angefordert werden können.

 

Die Widerspruchsfrist beginnt am Tage nach dem Ende der Auslegungsfrist am 18.07.2022.

 

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

 

Bürger*innen, welche den Genehmigungsbescheid in der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein einsehen möchten, weisen wir darauf hin, dass dieser

 

  • nur unter Aufsicht eingesehen
  • nicht -auch nicht teilweise- kopiert
  • keine Seiten/Blätter entnommen sowie nachträgliche Ergänzungen/Eintragungen vorgenommen werden dürfen.

 

Es ergeht der rechtliche Hinweis, dass diese Veröffentlichung lediglich der Information der Bürger*innen über die öffentliche Bekanntmachung durch das Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft des Landkreises Hildburghausen dient. Diese Veröffentlichung im Amtsblatt der VG Feldstein ersetzt weder die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises noch entfaltet sie irgendeine rechtliche Wirkung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
Fr, 24. Juni 2022

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