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Am Sonntag, den 12. Juni 2022 werden in 14 Mitgliedsgemeinden der VG Feldstein die ehrenamtlichen Bürgermeister/innen neu gewählt.
Alle Informationen rund um die Wahl haben wir nachfolgende für Sie zusammengestellt:
In welchen Gemeinden wird gewählt?
In folgenden Mitgliedsgemeinden finden am 12. Juni 2022 die Wahlen für den/die ehrenamtlichen Bürgermeister statt:
Der Termin für eventuell notwendige Stichwahlen ist Sonntag, der 26. Juni 2022. Eine Stichwahl ist notwendig, wenn keiner der Bewerber als Gemeindebürgermeister die erforderliche Mehrheit erhalten hat – also mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen („50% + x“).
Die Kommunalwahlen finden nach den Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) statt. Wahlgebiet für die Gemeindebürgermeister ist die jeweilige Gemeinde.
Die Wahlen sind allgemein, frei, gleich, geheim und unmittelbar. Die ehrenamtlichen Bürgermeister werden für 6 Jahre gewählt. Die neue Amtszeit der gewählten Bürgermeister beginnt am 1. Juli 2022.
Wahlrecht
Wählen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger, die
Der Wähler hat eine Stimme. Tritt nur ein Bewerber zur jeweiligen Wahl an, können die Wähler auf dem Stimmzettel entweder ihre Stimme diesem Bewerber geben oder eine wählbare Person aus der Gemeinde mit Nachnamen, Vornamen und Beruf eintragen. Dafür gibt es ein leeres Feld auf dem Stimmzettel.
Wahllokale_ in welchem Wahllokal darf ich wählen?
Den für Sie zutreffenden Wahlraum können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen bis spätestens 22.05.2022 zugeschickt wird.
Folgende Wahllokale sind in den Gemeinden eingerichtet:
Ahlstädt- Gemeindeverwaltung/Versammlungsraum, Dorfstraße 8,
Beinerstadt - Feuerwehr Beinerstadt, Dorfstraße 111
Dingsleben - Gemeindeverwaltung/Versammlungsraum, Ortsstraße 45
Ehrenberg - Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 41
Grimmelshausen - Bürgermeisteramt, Dorfstraße 22,
Grub- Gemeindeverwaltung, EG, Dorfstraße 8,
Henfstädt - Dorfgemeinschaftshaus, Obere Dorfstraße 15, EG
Kloster Veßra - Gemeindeverwaltung, Schulstraße 37
Kloster Veßra/ OT Neuhof - Hauptstraße 16,
Lengfeld - Dorfgemeinschaftshaus, Versammlungsraum, Schulstraße 142
Marisfeld - Vereinshaus, Am Kirchberg 4
Oberstadt- Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 35
Reurieth - Gemeindeverwaltung, Reuriether Dorfstraße 53
Reurieth OT Siegritz - Gemeindehaus Siegritz, Siegritzer Dorfstr. 53
Schmeheim- Dorfwirtschaftshaus, Versammlungsraum, Marisfelder Str. 1
St. Bernhard- Saal i. d. alten Schule, Bergstraße 45
Wahlbenachrichtigung
Ihre Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahlen wird Ihnen bis spätestens 22.05.2022 per Post zugeschickt. Sie ist Ihr Nachweis, dass Sie an der Kommunalwahl teilnehmen dürfen und enthält Angaben zu dem Wahlraum, in dem Sie wählen gehen dürfen.
Wenn Sie am Wahltag vor Ort wählen möchten, bringen Sie das Schreiben mit in den Wahlraum. Es empfiehlt sich auch, ein Ausweisdokument bereit zuhalten.
Sie möchten per Briefwahl abstimmen- dann finden Sie hier alle Informationen
Briefwahl – so geht’s:
Oder Sie schreiben uns eine eine E-MAIL mit allen erforderlichen Angaben: Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift.
Wo befindet sich das Briefwahlbüro?
Das Briefwahlbüro befindet sich im Einwohnermeldeamt der VG Feldstein, Markt 1 in 98660 Themar (Rathaus)
Wer kann per Briefwahl wählen?
Wenn Sie als Wahlberechtigte/r ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen, siehe oben.
Wie kann ich Briefwahl beantragen?
Online, per Post, per E-Mail oder persönlich im Briefwahlbüro.
Kann ich mir bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen helfen lassen?
Ja. Wahlberechtigte können sich bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für jemand anderen stellt, muss aber durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Nur wenn Sie diese Vollmacht nachweisen können, dürfen Ihnen die Briefwahlunterlagen für jemand anderen ausgehändigt werden.
Als bevollmächtigte Person dürfen Sie nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten. Dies müssen Sie der Gemeindebehörde schriftlich versichern, bevor Sie die Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
Achtung: Die Vollmacht gilt nur für die Beantragung der Briefwahlunterlagen! Eine Stellvertretung zur Ausübung des Wahlrechts ist unzulässig. Das heißt, Sie dürfen für jemand anderen zwar Briefwahlunterlagen entgegennehmen, aber nicht ausfüllen. Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Einzige Ausnahme: Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat.
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