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Information zu privaten Veranstaltungen

Mit der ab 13.06.2020 in Thüringer geltenden Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sind auch wieder private Feiern (z.B. Familienfeiern, Geburtstage, Hochzeiten)  möglich.

Wir möchten darauf hinweisen, dass ab einer Personenzahl von mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen oder mehr als 75 Personen unter freiem Himmel  die Veranstaltung jedoch durch den Veranstalter/die Veranstalterin mindestens 48 Stunden im Voraus beim Landkreis angezeigt werden muss.

 

Senden Sie Ihr formloses Schreiben mit Angabe von: Name, Anschrift, Datum der Veranstaltung und Anzahl der Teilnehmer   oder Post an das: Landratsamt Hildburghausen, -Rechtsamt-, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen.
Nutzen Sie hierzu gerne unser Formular! 


Weiterhin sind geeignete Infektionsschutzvorkehrungen zu treffen (z.B. ausreichende Belüftung, Händehygiene, Desinfektionsmittel, Abstand halten, Husten- und Niesetikette sowie die Bereithaltung einer Liste mit Kontaktdaten der Gäste im Falle einer Infektion im Nachgang! Die Verantwortung liegt beim Veranstalter/der Veranstalterin.

 

Weitere Informationen oder auch Auskünfte hierzu erhalten Sie vom Landratsamt Hildburghausen/ Rechtsamt 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
Fr, 12. Juni 2020

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