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Wer benötigt einen Kindergartenplatz?

Für die konkrete Planung zur Auslastung der vorhandenen Plätze in den Kindertagesstätten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft „Feldstein“ bitten wir alle Eltern, die ihr Kind noch nicht angemeldet haben, verbindlich mitzuteilen, ob Sie für ihr Kind im Kindergartenjahr 2021/2022 (1. August 2021 bis 31. Juli 2022) einen Kindergartenplatz in Anspruch nehmen wollen.

Anmeldungen sind in der VG „Feldstein“, Markt 1, 98660 Themar, Abt. Hauptamt bis 29. Februar 2020

abzugeben. Anmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt können leider nur noch bedingt Berücksichtigung finden.

Dies betrifft die folgenden Kindertagesstätten:

               

 

  • Integrative Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Reurieth
  • Kindertagesstätte „Lindenzwerge“ Oberstadt
  • Kindertagesstätte „Feldsteinzwerge“ Lengfeld
  • Kindertagesstätte „Pfiffige Bergspatzen“ St. Bernhard
  • Kindertagestätte der Stadt Themar

 

Alle Eltern, die für ihr Kind gemäß § 5 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) dass Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen möchten, haben den Träger der gewünschten Einrichtung und die Wohnsitzgemeinde, unter Angabe der gewünschten Einrichtung, über den Betreuungsbedarf in der Regel sechs Monate im Voraus zu informieren.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich an unser Hauptamt, Frau Bauer, unter Tel. 036873/68825.

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
Do, 23. Januar 2020

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