Hausnummer_Antrag Zuweisung
Allgemeine Informationen
Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück von der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein zugeteilten Hausnummer zu versehen.
Die Hausnummer muss von der Straße aus erkennbar sein und lesbar gehalten werden.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Formulare
i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).