Anforderung Eheurkunde

Allgemeine Informationen

Die Heiratsurkunden heißen seit 1.1. 2009 Eheurkunden. Sie dienen dem Nachweis einer Eheschließung.

Die Eheurkunde kann nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dem die Eheschließung beurkundet wurde. Auskünfte zur Beschaffung von Eheurkunden erteilt jedes Standesamt.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

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