Ratgeber Nachbarrecht
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich haben es Nachbarn in der Hand, ihre rechtlichen Beziehungen selbständig zu klären, soweit nicht öffentlich-rechtliche Vorschriften dagegenstehen. Die wesentlichen zivilrechtlichen Regelungen zwischen Nachbarn regelt das Thüringer Nachbarrechtsgesetz und werden in der Broschüre dargestellt. Wir bitten um Verständnis, dass die VG Feldstein/ Ordnungsamt in nachberrechtlichen Streitfällen nicht tätig werden kann, da diese auf dem Zivilrechtsweg einer Klärung zuzuführen sind. Wir sind aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes auch nicht befugt, in Einzelfällen Rechtsauskunft zu erteilen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich deshalb an einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin ihres Vertrauens wenden. Des weiteren möchten wir auf die Möglichkeit des Schiedsverfahrens hinweisen, mit welchem derartige Streitigkeiten ohne Gerichtsverfahren geklärt werden können. Informationen hierzu finden Sie auf Seite 22 der Broschüre. Die Ansprechpartner für die VG Feldstein (Schiedsstelle) finden Sie nachfolgend.
gemeinsame Schiedstelle der VG Feldstein und Stadt Themar
Schiedsbezirk I: Gemeinden Ahlstädt, Beinerstadt, Bischofrod, Dingsleben, Eichenberg, Grub, Henfstädt, Kloster Veßra, Lengfeld, Marisfeld, Oberstadt, Schmeheim, St. Bernhardt
Schiedsbezirk II: Themar, Reurieth, Ehrenberg, Grimmelshausen
Es stehen Ihnen folgende Schiedspersonen zur Verfügung.
Schiedsbezirk I
Frau Anita Röhrig, Lengfeld
Schiedsbezirk II
Schiedsperson: Herr Manfred Dankert, Reurieth
Stell. Schiedsperson: Frau Liane Rottenbach, Reurieth
Telefon: | ![]() |
Sprechzeiten: |
Beratungstermine werden nach Bedarf durchgeführt. Termine können über das Ordnungsamt der VG „Feldstein” vereinbart werden (Telefon 036873/68819 oder ordnungsamt@vg-feldstein.de ). |
Rechtsgrundlagen
Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG)
Ansprechpartner
SchiedsstelleMarkt 1
98660 Themar
