Veranstaltungsanzeige

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese vorher schriftlich anzeigen.
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum sowie für das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder offenen Brauchtumsfeuern.

 

Die öffentliche Veranstaltung muss in der Regel spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigt werden.

 

 

Mit diesem Formular können Sie uns Ihre geplante öffentliche Veranstaltung mitteilen.

 

Rechtsgrundlagen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).