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Abstimmungs-/ Wahlbekanntmachung kreislicher Bürgerentscheid „Erhalt des Regelschulstandortes Veilsdorf“ am 12.01.2014

Abstimmungs-/Wahlbekanntmachung

 

 

  1. Am 12.01.2014 findet im Landkreis Hildburghausen der Bürgerentscheid „Erhalt des Regelschulstandortes Veilsdorf“ von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Abstimmungsergebnis ermittelt.
     
  2. In den Gemeinden  der VG Feldstein sind folgende Wahlräume eingerichtet:

 

Gemeinde/Stimmbezirk

Wahlraum/Arbeitsraum, Straße, Haus-Nr., Raum-/Zi.-Nr.

Ahlstädt

Gemeindeverwaltung, Dorfstraße 8, Sitzungsraum

Beinerstadt

Gemeindeverwaltung, Dorfstr. 7

Bischofrod

Dorfgemeinschaftshaus/Gemeindeverwaltung, Themarer Str. 2

Dingsleben

Gemeindeverwaltung/Versammlungsraum, Ortsstraße 45

Ehrenberg

Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 41

Eichenberg

Feuerwehrgerätehaus, Ortsmitte

Grimmelshausen

Dorfgemeinschaftshaus „Zum Iltenberg“, Dorfstraße 40

Grub

Gemeindeverwaltung, Dorfstraße 8

Henfstädt

Gemeindeverwaltung, Mittlere Dorfstraße 3

Kloster Veßra

Gemeindeverwaltung, Schulstraße 37, 1. Stock (Stimmbezirk 1)

Kloster Veßra/

OT Neuhof

Alte Schule, Hauptstraße 16, OT Neuhof (Stimmbezirk 2)

Lengfeld

Dorfgemeinschaftshaus/Saal (EG), Schulstraße 142

Marisfeld

Vereinshaus, Am Kirchberg 4

Oberstadt

Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 35

Reurieth

Gemeindehaus, Siegritzer Dorfstraße 59, OT Siegritz (gilt für alle 3 Ortsteile)

Schmeheim

Gemeindeverwaltung, Marisfelder Str. 1

St. Bernhard

Saal i. d. alten Schule , Bergstraße 45

 

Die Gemeinden Ahlstädt, Beinerstadt, Bischofrod, Dingsleben, Ehrenberg, Eichenberg, Grimmelshausen, Grub, Henfstädt, Lengfeld, Marisfeld, Oberstadt, Reurieth, Schmeheim und St. Bernhard bilden jeweils einen Stimmbezirk. Die Gemeinde Kloster Veßra ist in 2 Stimmbezirke unterteilt.

 

In den Abstimmungs-/Wahlbenachrichtigungen, die den Abstimmungs-/Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungs-/Wahlraum angegeben, in dem der Abstimmungs-/ Wahlberechtigte abzustimmen hat.

 

3. Die Abstimmenden haben ihre Abstimmungs-/Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis -Unionsbürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen gültigen Identitätsausweis- oder Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.

 

4. Die Abstimmungshandlung und die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Abstimmungs-/Wahlraum.

 

5. Jeder Abstimmungs-/Wahlberechtigte kann sein Abstimmungs-/Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

 

6. Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

7. Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses wird am Montag, dem 13.01.2014 um 18.00 Uhr bis voraussichtlich 21.00 Uhr, in denselben Abstimmungs-/Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Abstimmungshandlung nicht beendet werden kann.

 

 

Themar, den 05.12.2013                                           

 

Christian Seeber

Gemeinschaftsvorsitzender

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
Sa, 28. Dezember 2013

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